Kurz vor Weihnachten erhielten wir eine freudige Nachricht vom Finanzamt in Koblenz. Nach langem Warten haben wir ein wichtiges Ziel erreicht. Unserem Verein wurde die Gemeinnützigkeit anerkannt. Konkret heißt es im Bescheid:
Die Körperschaft fördert nach ihrer Satzung im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke.
Finanzamt Koblenz, 22.11.2023
Diese mildtätigen Zwecke wurden, wie in unserer Satzung aufgeführt, im Bescheid bestätigt. Es handelt sich um die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschäfigte, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Opfer von Straftaten.
Damit sind wir berechtigt, für Spenden, die uns zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Spendenbescheinigungen auszustellen. Nach mehr als 9 Monaten erfüllt unser Verein Dieblich hilft e. V. alle Anforderungen eines gemeinnützigen Vereins und wir können uns wieder verstärkt unserer Arbeit widmen.